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Studienauftrag Dorf Root

Sechs Grundeigentümer rund um das Rössli in Root haben zusammen mit der Gemeinde Root und der Denkmalpflege des Kantons Luzern einen Studienauftrag für 6 eingeladene Architekturbüros aus der Region veranstaltet.
Gemeinsam mit der Wiederbelebung des Gasthaus Rössli soll der alte Ortskern von Root entwickelt werden.
Die Chance mit den Veränderungen in Zusammenhang der Sanierung der Kantonsstrasse und der Eröffnung des neuen Autobahnanschlusses Ebikon wird ergriffen.

Sechs eingeladene Architekturbüros haben sich der anspruchsvollen Aufgabe gestellt und Projekte entwickelt sowohl für die Sanierung des Rösslis wie Bebauungsvorschläge für die umliegenden Liegenschaften.
Das Beurteilungsgremium unter dem Präsidium des Architekten Hans Cometti aus Luzern und den Mitgliedern James Sattler, Gemeindeamann Root, Roger Nicolas Strub, Vertreter der Denkmalpflege des Kantons Luzern, Christoph Fahrni Landschaftsarchitekt, Luzern, Ruedi Zai Architekt, Zug und den Grundeigentümern Urs Petermann und Josef von Büren hat das Projekt Strassendorfgartenstadt der Architekten Gemeinschaft Bühler & Wicki in Root, Bischof Gruber, Zürich, Landsschaftsarchitekten dové plan AG, Luzern und dem Verkehrsplaner Peter Vescoli, Baar zur Ausarbeitung des Richtplanes und des Gestaltungsplanes einstimmig ausgewählt.

Folgende Büros haben die anderen Projekte entwickelt:
ARGE Artur Bucher + Sepp Rothenfluh, Luzern
ARGE Elmiger Tschuppert + Frank Lüdi, Luzern
Hofer & Käslin Architekten, Luzern
Richard Kretz Architekturbüro, Luzern
Höing Voney Architekten, Luzern

Die Bevölkerung von Root sowie alle Interessierten sind zur Vernissage der Projektausstellung eingeladen.
Am Donnerstag 10. Juni 2010 um 17.00 Uhr
D4 Business Center D4, Luzern, Platz 6

Die Ausstellung ist geöffnet vom 11.06.2010 bis zum 19.06.2010
von MO – FR 8.00 Uhr – 18.00 Uhr, Samstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

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Der Zuger Heimatschutz hat eine Vorstellung für die Lage der Portale des Zuger Stadttunnels

Der Grundstein für die Planung des Zuger Stadttunnels wurde 2008 mit der Richtplananpassung gelegt. Die Genehmigung des neuen kantonalen Verkehrsystems mit der Tangente Zug/Baar im Herbst 2009 klärt die künftigen Verkehrsströme.
Eben haben wir mit der Eröffnung der Nordzufahrt und der Eröffnung der Autobahn durchs Säuliamt erfahren, wie sich Verkehrsströme und Fahrgewohnheiten innert kürzester Zeit verändern können. Gefühlsmässig sind vertraute Orte über Nacht an andere Orte gerückt. Nähe und Ferne werden anders wahrgenommen. Sehr schnell sind die neuen Möglichkeiten vertraut und wieder selbstverständlich.Wir vom Zuger Heimatschutz versuchen uns die neue Situation nach der Eröffnung der Tangente vorzustellen. Diese neue Perspektive ist die Grundlage für die Länge und die Lage der Portale des Tunnels und wird die Stadtentwicklung von Zug wesentlich beeinflussen.
Für die Stadt Zug ergibt sich die Chance, die Stadt zurück zu gewinnen. Der Fernverkehr und der Durchgangsverkehr werden in den Tunnel geleitet. Nur der Innerstädtischeverkehr, der wegen der vielen Parkplätzen in der Stadt immer beträchtlich sein wird, soll zu empfindlichen Zeiten zirkulieren können. Der reduzierte Verkehr im Kernbereich eröffnet neue Möglichkeiten, wie z.B. die oft gewünschte verkehrsfreie Vorstadt. Der Tunnel muss also eine gewisse Grosszügigkeit und Länge aufweisen, damit er dieses Ziel erreichen kann. Mehrere Ein- und Ausfahrten entsprechen nicht der Grösse der vorhandenen und sich entwickelnden Stadt und gefährden zudem die Sicherheit im Tunnel. So soll die Stadtumfahrung im Tunnel während Stosszeiten benutzt werden müssen und in verkehrsarmen Zeiten kann er befahren werden. Verkehrs- und zeitabhängige Signale können den Verkehrfluss steuern. Die Stadt Zug hat zu wenig aktive Einwohner, welche eine dauernd verkehrslose Innenstadt beleben könnten. In Randzeiten braucht der Ort auch den Durchgangsverkehr für eine attraktive und sichere Innenstadt.
Der Tunnel darf keine wertvolle Substanz oder attraktiven Stadtteile zerstören und muss stadtschonend realisiert werden können. Der Zuger Heimatschutz kann sich das nur als unterirdischer Vortrieb vorstellen. Ein Tagbau hätte zu schwerwiegende Folgen, was die Störungen in der Stadt während der Bauphase, die Zerstörung von historischer Substanz und die Kosten betrifft.
Diese und andere Überlegungen lassen uns folgenden Stadtunnel vorstellen: Ein Tunnel mit zwei Portalen, das eine bei der Frauensteinmatt, das andere im Gubelloch unter den SBB Geleisen.

Dieser Vorschlag bietet folgende Vorteile: Zwischen den beiden Portalen entsteht ein angemessener Raum, in dem sich die Stadt Zug entfalten und seine städtischen Qualitäten entwickeln kann. Die beiden Portale können ein Maximum an Verkehr aufnehmen, so bei der Frauensteinmatt den Verkehr von Süden, den neuen Wohnquartieren, der Hofstrasse und der Zugerbergstrasse. Vom Gubelloch ist es nicht weit zur Nordzufahrt. Dieses Portal ist optimal ans bestehende Strassennetz angebunden. Über die bestehenden Kreisel sind auch die Metalli und die Baarerstrasse gut erreichbar. Wir sind hier nahe beim neuen Schwerpunkt von Zug, dieser liegt nicht mehr beim Postplatz, sondern nördlich des Bundesplatzes. Dorthin fliesst am meisten Verkehr. Dieser Schwerpunkt liegt in der Nähe der Tangente, welche für die Stadt zu einem wichtigen neuen Erschliessungsstrang wird. So werden in den Stosszeiten auch die Bewohnerinnen und Bewohner des Rötelquartiers und weiterer Bergquartiere ihren schnelleren Weg über die Tangente finden.
Der Zuger Heimatschutz ist überzeugt, dass mit dieser Variante die Stadtquerung souverän gelöst und das vorhandene Strassensystem optimal genutzt und einbezogen wird. Der bergmännische Vortrieb wird sich auf die Kosten positiv auswirken und das Stadtleben minimal beeinträchtigen. Die beiden Portale werden das vertraute Stadtbild praktisch nicht verändern.
Die Innenstadt gewinnt den Spielraum für ihre Entwicklung und der Kanton kann sein Strassensystem, der Bevölkerungszahl entsprechend, angemessen erweitern.

Zuger Heimatschutz
Ruedi Zai, Vorstandsmitglied

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Verkauf Terrassenhäuser Oberägeri

Weite Informationen finden Sie unter:

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Intercity Zug
Fischmarkt 1
6300 Zug

Tel. +41 (0)41 727 53 70
Fax +41 (0)41 727 53 71

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne René Stutz zur Verfügung:
Tel. +41 (0)41 727 53 72
rene.stutz[at]intercity.ch

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ÄGERI-TERRASSEN

An der Grubenstrasse sind die Bagger aufgefahren.

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Mitwirkungsverfahren: Anpassung des kantonalen Richtplanes

Mitwirkungsverfahren:

Anpassung des kantonalen Richtplanes

Antrag
Auf die Änderung des Richtplantextes S. 9.2 ist zu verzichten.
Als Nr. 10 in Zug soll der Neubau Kunsthaus nicht im Gebiet Schnützenmatt am Seeufer festgesetzt werden.

Begründungen
1.   Bedürfnis
Das Bedürfnis für ein neues und zweckmässigeres Kunsthaus in Zug finden wir ausgewiesen und begrüssen die laufenden Planungen.

2.   Das Kunstaus als Chance für die Umgebung

Das neue Kunsthaus mit allen seinen angestrebten Funktionen und Teilbereichen wird ein beträchtliches Bauvolumen auslösen.
In der kleinen Stadt Zug wird dieses Volumen ein ganzes Quartier verändern und ihm ein neues Gesicht geben.
Nutzen wir die Chance und situieren das neue Gebäude in Zug Süd wo in der öffentlichen Stadtentwicklung ein beträchtliches Manko besteht.
Das Zuger Seeufer hat eine neue Perle nicht nötig, es hat bereits eine hohe Qualität.

3.   Raumbedarf, zu enge Platzverhältnisse
Der zur Verfügung stehende Raum ist am Seeufer zu eingeengt:
Das vom Kunsthausdirektor Matthias Haldemann vorgestellte Sechs-Kreis-Modell ist ein Interessanter Vorschlag. Diese Vision braucht Raum. Nicht im Sechs-Kreis-Modell sind zwei, für ein wirtschaftliches und zweckmässiges funktionieren eines Kunsthauses unabdingbare Bereiche Büro, Administration und Lager, Depot.
Da es nicht sinnvoll ist, im Grundwasser ein Lager anzulegen, müssen diese Räume z. B. nach Steinhausen verlegt werden.
Das Lager und Depot sind für die Arbeit des Museums sehr wichtige Bereiche, gehören zum Museum, also ins gleiche Gebäude. Man denke auch an all die notwendigen gesicherten Transporte der kostbaren Stücke.
Für die Entwicklung des Museums ist zuwenig Raum vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass entsprechend der Bevölkerungsstruktur in der Stadt und im Kanton Zug die Chance das neue Kunststiftungen gegründet werden oder Schenkungen ans Kunsthaus erfolgen, sehr gross ist.
Der im Richtplan vorgesehene und zur Verfügung gestellte Raum ist nicht für ein attraktives Kunsthaus geeignet.

4.   Einseitige Standort Evaluation
B
Bei der Gewichtung des neuen Standortes wurden offenbar sehr einseitige Kriterien ausgewählt, sonst wäre dieser Ort nicht erste Wahl.
Bereits in den 60er Jahren und 80er Jahren war ein Kunsthaus am See ein Thema, anlässlich von städtebaulichen Wettbewerben für die Seeufergestaltung.
Umfassende Abklärungen haben beide Male ergeben, dass das Zuger Seeufer für ein Kunsthaus ungeeignet ist.

5.   Vertrauter Ort
Zug ist einem unglaublichen Wandel unterworfen. Eine rege Bautätigkeit und die aktuelle Umschichtung der Bevölkerungsstruktur erfasst praktisch alle Quartiere der Stadt.
In dieser Zeit des Umbruchs und des neuen Bildes der Stadt (z. B. Hochhäuser) sind vertraute Orte als Anker für die kontinuierliche Stadtenwicklung von ausserordenlicher Bedeutung.
Das Zuger Seeufer im Bereich Schützenmatt ist ein solcher Ort.
Es ist auch einer der seltenen Orte in der Stadt wo sich viele Menschen, unterschiedlicher Herkunft regelmässig treffen.Ein solcher Oft ist schwer an eine andere Stelle zu verlegen.

Zug, 09.11.2009
Ruedi Zai                                                                        Felix Koch
Architekt Zug                                                                  Architekt Zug

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Konzepte, Leitbilder und das Langzeitgedächtnis

Das wäre doch mal was, wenn Zug ein beschlossenes Konzept auch umsetzen und realisieren würde.

Es scheint eine Eigenart in unserem Kanton zu sein, dass erarbeitete und beschlossene Leitbilder, Konzepte und Vorhaben kurz vor der Umsetzung wieder umgestossen werden und enthusiastisch eine neue Idee lanciert wird.

Bei der Erarbeitung des Raumkonzeptes für die kantonale Verwaltung fanden die Verantwortlichen heraus, dass es sinnvoll und notwendig ist, dass die Gerichte in unmittelbarer Nähe der Polizei situiert werden müssen. Das Gerichtsgebäude wurde so konzipiert, dass bei zusätzlichem Raumbedarf eine Aufstockung möglich ist. Das Raumbedürfnis ist jetzt gekommen. Für die Erweiterung wird das ehemalige Zeughaus am anderen Ende der Stadt auserkoren, nicht die Aufstockung.

Dieser Entscheid verunmöglicht die Umsetzung einer anderen Idee, das Konzept der „Kultur – Meile“ im Süden der Stadt: Burg, Kunsthaus, Casino, das Museum für Urgeschichte und das Theilerhaus sollen den Süden der Stadt beleben. Die Institutionen können von der gegenseitigen Nähe profitieren. Das Kunsthaus kann sich nun nicht wie vorgesehen im Zeughaus weiterentwickeln. Die Regierungen von Stadt und Kanton bevorzugen einen Standort, der nicht im Süden der Stadt liegt.

Ein anderes Beispiel: 2002 legt ein „Hochhaus – Konzept“ die möglichen Standorte im Kanton fest, alle Verwantwortlichen in den 11 Gemeinden stimmen dem Konzept zu. 2003 wird das Konzept für Zug und Baar verfeinert, Baar setzt die Idee um und verankert sie im Zonenplan und in der Bauordnung.
Zug erarbeitet zur Zeit ein radikal neues Konzept, ohne die Erkenntnisse von 2003 weiter zu verfolgen.

Wir können nun mithelfen, dass es nicht immer so laufen muss und eine Idee auch mal realisiert wird. Für den im Jahr 2004 beschlossenen Richtplan wurden im Vorfeld mögliche Verkehrskonzepte studiert und entwickelt. Die verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte einigten sich auf ein kantonales Verkehrskonzept, das Sinn macht. Selbstverständlich kann eine solch grosse Aufgabe nur etappenweise finanziert und realisiert werden.

5 Jahre können für ein Individuum eine lange Zeit sein, doch für Raumplanung und Verkehrssysteme ist das eine kurze Periode. Etappierungen machen nur Sinn, wenn an beschlossenen Konzepten festgehalten wird. Zum Zeitpunkt der Realisierung wird der aktuelle Abschnitt optimiert, den neuen Erkenntnissen entsprechend angepasst, und wird so zu einem Baustein für die Gesamtanlage.

Bleiben wir dabei und bauen mit der Tangente Zug – Baar, nach der Umfahrung von Cham, ein weiteres Stück für ein studiertes und funktionierendes Gesamtverkehrsystem im Kanton Zug.

Ruedi Zai
Architekt, Zug

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Haus Zentrum: Stellungnahme des Zuger Heimatschutzes zur Abstimmungsvorlage

Das Haus Zentrum in seiner ursprünglichen Grösse und der sorgfältigen Fassaden- und Detailgestaltung kann als Zeitzeuge der frühen 60er Jahre betrachtet werden. Es dokumentiert die Zeit des Aufbruchs und der neuen Stadtidee. Mit dieser Auffassung ist das Gebäude so zu sanieren, dass es den heutigen energetischen und technischen Anforderungen besser genügt und gleichzeitig den Charakter der 60er Jahre bewahrt. Es kann nicht sein, dass das Gebäude lediglich als Platzhalter verstanden, das Volumen gar noch vergrössert wird und mit seinem neuen Erscheinungsbild an einen „Botox“-Eingriff erinnert. Mit der heute dem Souverän beantragten Sanierung und den ausgewiesenen Kosten in Neubau-Dimensionen entsteht ein Zeitzeuge unserer Zeit. Dagegen wehren wir uns.

Eine klare Mehrheit der Bevölkerung hat erkannt, welche Bedeutung und welchen Wert unsere Altstadtstrukturen haben, und hat entsprechende Bauordnungen und Reglemente an Abstimmungen gutgeheissen. Ein Neubau, und als solcher wird das Projekt für das Haus Zentrum wahrgenommen, hat dem heutigen, wirklichen Zeitgeist zu entsprechen und der heisst für diesen Ort „Stadtreparatur und Weiterentwicklung des Altstadtquartiers“.

Dank den zusätzlichen Parzellen im Stadtbesitz zwischen Zeughausgasse und Kapuzinerkloster, bietet sich die Gelegenheit, zusammen mit den angrenzenden, schlecht genutzten Nachbarparzellen ein neues, quartierverträgliches Ensemble zu realisieren. Vielleicht könnte hier, mitten in der Altstadt, an bester Fussgängerlage, abseits der grösseren Verkehrsstrassen, in der Nähe des neuen Parkhauses Postplatz und der Stadtbahnstation das lang ersehnte Stadtverwaltungszentrum entstehen.

Private und stadteigene, brachliegende Parzellen können genutzt, eine Fehlplanung der 60er Jahre kann korrigiert werden, die Stadt bekommt ein attraktives Verwaltungszentrum in Neubauten, zusätzliche Nutzungen wie Wohnungen beleben die Altstadt. Der Fussgängerbereich in der Altstadt wird erweitert, ein zum Verweilen einladender Ort in direktem Bezug zur Münz und zum Gloriettli entsteht. Die 13 Millionen Franken können in ein Projekt investiert werden, auf das sich alle freuen können.

Damit diese Chance genutzt und realisiert werden kann, braucht es an der Abstimmung vom 27. September 2009 zuerst mal Ihr NEIN zum heute vorliegenden Vorschlag.

Für den Zuger Heimatschutz

Felix Koch

Ruedi Zai

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Haus Zentrum

Das Gesicht der Quartiere der Stadt wird von einem Teil seiner Bewohner gestaltet und bestimmt.

Zu verschiedenen Zeiten mit verschiedenen Ansichten und Auffassungen sind die Resultate entsprechend.

So entstand mal eine innere und äussere Altstadt, bei denen die Bauvolumen eng und rücksichtsvoll aufeinander abgestimmt situiert wurden.

In den fünfziger und sechziger Jahren will eine Gruppe der Bevölkerung sich von diesem Korsett befreien und plant einen radikalen Umbau dieser „alten“ Stadtteile: Die Zeughausgasse soll von modernen, sprich kubisch klaren, grossen Volumen gesäumt werden. Der alte Hirschen wird abgebrochen, ein sieben geschossiger Kubus wird gebaut. Kaum steht er da, finden nicht alle Bewohner diese Idee so toll und verhindern die weitere Realisation des vorgesehenen Planes alle Gebäude der Gasse bis zur Aegeristrasse mit neuen Kuben zu ersetzen.

Die Vorzüge der bestehenden Bausubstanz wird erkannt und die Architekten lernen in den kommenden Jahrzehnten wie neue Volumen in die gewachsene Umgebung und Bausubstanz eingepasst werden können, wie die Stadt sich weiter entwickeln kann ohne radikale Brüche. Für neue Visionen gibt es genügend Raum in den noch unbebauten Stadtteilen.

Jetzt, da für das Haus Zentrum Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten anstehen in der Grössenordnung von Neubaukosten, ist es an der Zeit, den städtbaulichen Fehler unserer Vorfahren zu korrigieren.

Die einmalige Chance, dass das Gebäude der Stadt, der Gemeinschaft gehört, welche die Vorschriften für das Stadtbild erlässt, erleichtert die nun mögliche Stadtreparatur.

Beim „neuen Hirschen Nr. 3“ kann mit einer Neuplanung des Ortes, unter Einbezug des Gebietes bis zu den Umfassungsmauern des Kapuziner Klosters, ein zeitgemässer, attraktiver städtischer Raum geplant und realisiert werden, der das Quartier weiter entwickelt und aufwertet.

Die Stadtbehörden und das Parlament können hier zeigen, dass sie die Stadtplanung und ihre eigenen Vorschriften ernst nehmen und nicht wie einzelne private Investoren vorwiegend auf der Erhaltung der bestehenden Volumen und Nutzflächen pochen.

Das vorliegende Projekt ist abzulehnen, da auf der Basis des misslungenen Projektes der 60er Jahre geplant wurde. Eine Planung sollte gedanklich immer ganz vorne beginnen und alle Möglichkeiten abwägen, diskutieren und in Betracht ziehen.

Inzwischen kennt auch die Stadt gute Strategien, wie attraktive Stadträume entstehen.

Ruedi Zai, Zug, Architekt

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Bäume wachsen nicht in den Himmel

Unsere Stadt ist reicher und wertvoller, wenn sie aus Quartieren und Ortsteilen zusammengefügt ist, die sich von einander unterscheiden, einen eigenen Charakter aufweisen.

Nebst der Topographie, der Lage oder dem Alter der Baustruktur beeinflussen  wesentlich die ähnlichen Höhen der Bauten die Wirkung und Stimmung der einzelnen Stadtteile.

Im Laufe der Zeit hat sich ein Kriterium zur Bestimmung der Höhe von einzelnen Bauten als sehr erfolgreich erwiesen, dies nicht nur in Zug, sondern fast überall wo gebaut wird:

Solange ein Gebäude nicht über die vorhandenen Baumkronen hinaus ragt, fügt es sich bestens ins Gesamtgefüge der Umgebung ein. Gebäude und Bäume kommunizieren auf gleicher Augenhöhe miteinander, ergänzen einander und kein Element dominiert das andere.

Überragt ein Gebäude die Baumkronen, wird es in unseren Breitengraden höher als 25 Meter, nennen wir das Hochhaus. Dieser Gebäudetypus muss vielen zusätzlichen Kriterien genügen um sich in die Umgebung eingliedern zu können und eine Bereicherung für die Stadt zu sein.

Zusätzliche Geschossflächen, höhere punktuelle Dichte dürfen nicht als Begründung genügen, um den bestehenden Stadtkörper von Bäumen und Gebäuden aufzubrechen und das Stadtbild auf immer zu verändern.

Besonders in einer Zeit, da ein unglaublicher Druck auf bebaubare und veräusserbare Flächen herrscht, müssen klare Vorstellungen und Bilder entwickelt werden, wo allenfalls mit hohen Gebäuden Akzente gesetzt werden sollen, welche dem gesamten Gemeinwesen zum Vorteil gereichen.

Es darf nicht sein, dass die Hochhäuser über das gesamte Stadtgebiet verteilt werden können und mit dem Alibibegriff Qualität die Bewilligung erwirkt werden kann.

Wir wissen, wie Bebauungspläne und Qualitätsdiskussionen dem Zeitgeist unterworfen sind und sehr schnell ändern können. Die letzten Hochhausstudien überlebten in Zug gerademal gut 5 Jahre. Das Grundsatzpapier Hochhäuser im Kanton Zug  vom März 2002 wurde in einer Vereinbarung mit allen 11 Gemeinden und dem Kanton behördenverbindlich zur Kenntnis genommen. Das auf dieser Grundlage ausgearbeitete Hochhauskonzept für Zug und Baar, März 2003, wurde nur von Baar verbindlich umgesetzt. Zug hat es ohne Begründung ad acta gelegt.

Ein Hochhausleitbild muss auf einer langfristigen Vision, einer Vorstellung des künftigen Stadtbildes basieren.

Die Qualität der Stadt lebt vor allem von der Zeit, von der Verlässlichkeit der Kontinuität, in welcher der Zeitgeist Platz hat, doch der Zeitgeist nicht das Stadtbild dominiert.

Ruedi Zai, Architekt

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Tangentiale Lunge

Wie lange haben wir nun gebaut, Wohnung um Wohnung, Gebäude um Gebäude, in Baar, Zug, Unterägeri, Oberägeri, Menzingen, Neuheim usw.?  Wir haben Zonenpläne verabschiedet, haben ermöglicht, dass in Inwil gebaut wird, dass Baar sich Richtung Zug entwickelt und Zug sich Baar nähert.

Nun staunen einige, dass all die Menschen, welche in den neuen Gebäuden wohnen, sich auch bewegen wollen und dass zu den Neubauten auch entsprechende Infrastrukturen gehören. Die neue Tangente zwischen Zug und Baar ist eine sinnvolle Antwort und Folge der Entwicklung unseres Kantons in den letzten Jahren.

Die neue Tangente ergänzt das vorhandene Strassennetz sinnvoll und schafft neue Möglichkeiten von Verbindungen. Dass in Anbetracht der regen Bautätigkeit zwischen Zug und Baar, ausgerechnet diese zweispurige neue Strasse eine grüne Lunge gefährden soll, wie immer wieder zu hören ist, scheint mir einer seltsamen Logik zu folgen. Vielleicht folgt sie einer verallgemeinernden Betrachtung beim Neubau von Strassen.

Wenn wir davon ausgehen, dass noch weiteren Menschen das Recht eingeräumt werden soll, in unserem Kanton Wohnsitz zu nehmen, so finde ich die Bauten zwischen Zug und Baar sinnvoll angeordnet. Die Wohnungen liegen nahe an den vorhandenen Infrastrukturen und erschliessenden Achsen. Vor allem liegen diese Wohnungen auch sehr nahe und auf der ganzen Länge an den sanften, begrünten Hängen und Ausläufern des Zugerberges. Diese Grünflächen locken als Erholungsgebiete und versorgen das Baugebiet auf der gesamten Länge mit frischer Luft, als eine tangentiale Lunge quasi.

Ruedi Zai, Architekt

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